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Migration & Integration Integration durch Arbeit

Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen

Die Caritas hilft bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und bietet in Kooperation mit regionalen Partnern Qualifizierungsberatungen an. Gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt.

Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Online-Beratung'

Arbeiten in Deutschland – Sie haben im Ausland einen Beruf gelernt? Oder studiert?

Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Berufs- oder Studienabschlusses. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer Abschlüsse.

Erhalten Sie nur eine Teilanerkennung, bieten wir Ihnen zusätzliche Qualifizierungsberatung und informieren zu konkreten Qualifizierungsangeboten für bestimmte Berufsgruppen. Auch Unternehmen und Institutionen profitieren von unseren vielfältigen Dienstleistungen.

Sie möchten in Deutschland arbeiten? Sie bringen einen ausländischen Bildungsabschluss mit?

Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss haben einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation - unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.

Die Beratungsstelle:

  • berät Sie bei der Frage, ob Sie überhaupt eine Anerkennung benötigen
  • unterstützt Sie beim Finden der für Ihren Berufs- oder Studienabschluss zuständigen anerkennenden Stelle
  • berät Sie zu Qualifizierungsmöglichkeiten nach einer Teil- oder Nichtanerkennung Ihres Abschlusses

Sie möchten beraten werden?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Beraterin oder dem Berater in Ihrer Nähe.

Die Anerkennung eines Berufes oder Studiums bedeutet, dass im Ausland erworbene Qualifikationen mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen und als gleichwertig anerkannt werden. Das geschieht in einem gesetzlich geregelten Verfahren.

Für Personen, deren Qualifikationen als nicht-gleichwertig beurteilt werden, besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung die volle Gleichwertigkeit zu erhalten. So werden ihre Chancen am deutschen Arbeitsmarkt verbessert. Für manche Abschlüsse ist eine Anerkennung die Voraussetzung, um den Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen. Wir beraten zu und vermitteln in Anpassungsqualifizierungen.

    Instagram Logo  Humans of Saxony-Anhalt
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    • Adressen
    Caritasverband für das Bistum Magdeburg e. V.
    Interkulturelles Beratungs- und Begegnungszentrum der Caritas
    Karl-Schmidt-Straße 5c
    39104 Magdeburg
    Beratungsstelle Halberstadt
    Insolvenzberatung
    Franziskanerstraße 2
    38820 Halberstadt
    03941 26098
    03941 614975
    03941 26098
    03941 614975
    03941 614975
    info@caritas-halberstadt.de
    Mehr Informationen

    Montag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Allgemeine Soziale Beratung
    Stadtseeallee 1
    39576 Stendal
    Sprechzeiten

    Montag von 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag von 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
    Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

    • Ansprechpersonen
    Portrait Katharina Eifler
    Katharina Eifler
    Zuständig für: Magdeburg, Jerichower Land
    +49 171 1223055
    +49 171 1223055
    anerkennung@caritas-magdeburg.de
    Portrait Majd Barbar Askar
    Majd Barbar Askar
    Zuständig für: Magdeburg, Salzlandkreis
    +49 175 8132604
    +49 175 8132604
    anerkennung@caritas-magdeburg.de
    Portrait Iryna Kovalchuk
    Iryna Kovalchuk
    Zuständig für: Landkreis Harz
    03941 26098
    03941 26098
    iryna.kovalchuk@caritas-halberstadt.de
    Yvonne Lücke
    Zuständig für: Landkreis Stendal, Altmarkkreis Salzwedel
    0151 67352433
    0151 67352433
    yvonne.luecke@caritas-stendal.de
    Logo_Anerkennungsberatung_rgb

    Das Angebot der Anerkennungsberatung wird vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt gefördert. #moderndenken

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