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Arbeiten bei der Caritas Leistungen

Attraktiver Arbeitgeber

Die Caritas-Sozialverbund gGmbH arbeitet kontinuierlich daran, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, der seine Mitarbeitenden in dienstlichen und weitgehend auch privaten Belangen unterstützt. Informieren Sie sich hier über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie unsere tariflichen und freiwilligen Leistungen.

"audit berufundfamilie"

Mit dem "audit berufundfamilie" haben wir es uns zum Ziel gemacht, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestmöglich für unsere Mitarbeitenden zu gewährleisten und schaffen dafür seit 2015 in einem dreijährigen Prozess kontinuierlich die notwendigen Rahmenbedingungen.

Weitere Informationen zum "audit berufundfamilie" finden Sie unter diesem Link. 

Unser Tarif und freiwillige Leistungen: Grundlage für zufriedene Mitarbeitende

Die Caritas-Sozialverbund gGmbH unterliegt großzügigen tariflichen Regelungen nach den AVR. Die AVR regeln weit mehr als nur die Bezahlung der Mitarbeitenden. Sie enthalten darüber hinaus großzügige Regelungen teils weit über den gesetzlichen Anspruch hinaus, um in vielen Belangen zu unterstützen. Hinzu kommen vielfältige freiwillige Leistungen - weil Sie es uns wert sind!

  • Ansprechperson
Jaklin Isensee
Referentin Personal
+49 391 53242-32
+49 391 53242-39
+49 391 53242-32
+49 391 53242-39
+49 391 53242-39
jaklin.isensee@ctm-magdeburg.de
Caritas-Sozialverbund gGmbH
Servicebereich Personal & Recht
Langer Weg 63
39112 Magdeburg

Attraktiver Arbeitgeber Caritas

Wir stehen für Familienfreundlichkeit!

Tarifliche Regelungen

Arbeitszeitverkürzung (AZV)

Gemäß Anlage 5 zu den AVR haben Mitarbeiter der Anlage 2 in jedem Kalenderjahr den Anspruch, an einem Arbeitstag von der Arbeit freigestellt zu werden.

Betriebliche Altersversorgung

Mitarbeiter und Auszubildende, für die nach der Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK) Versicherungspflicht besteht, sind durch ihren Dienstgeber bei der Zusatzversorgungskasse zum Zwecke der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung sowie der Versorgung ihrer Hinterbliebenen versichert. Der Dienstgeber übernimmt bis zu einem Beitragssatz in Höhe von 5,2 % diesen in voller Höhe.

Bezahlte Freistellung

Für die Freistellung von Mitarbeitern unter Fortzahlung der Dienstbezüge gelten unter anderem folgende Anlässe:

Kirchliche Eheschließung eines Mitarbeiters

1 Arbeitstag

Kirchliche Eheschließung eines Kindes des Mitarbeiters

1 Arbeitstag

Taufe, Erstkommunion, Firmung und entsprechende religiöse Feiern
eines Kindes des Mitarbeiters

1 Arbeitstag

Niederkunft der Ehefrau

1 Arbeitstag

Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen
anderen Ort

1 Arbeitstag

Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils

2 Arbeitstage

 

Exerzitien

Der Mitarbeiter, der im Einverständnis mit dem Dienstgeber an Exerzitien teilnimmt, erhält hierfür im Kalenderjahr bis zu drei Arbeitstage Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge.

Fort- und Weiterbildung

Als Unternehmen sind wir daran interessiert, unsere Mitarbeiter in ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung zu unterstützen. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für berufliche Fort- und Weiterbildung. Weiterführende Regelungen ( Kostenübernahme etc.) sind der trägereigenen Bildungsordnung zu entnehmen.

Die Begleitung unserer Mitarbeiter im täglichen Berufsalltag durch Supervision / Coaching ist ein probates und gängiges Mittel.

Freiwillige Altersversorgung

Bruttoentgeltumwandlung

Zusätzlich zur betrieblichen Altersversorgung besteht die Möglichkeit für unsere Mitarbeiter, bei der KZVK eine Bruttoentgeltumwandlung durchführen. Das heißt, der Dienstgeber behält einen Teil des Bruttogehalts ein und zahlt diesen als Beitrag zur zusätzlichen, freiwilligen Altersvorsorge an die KZVK. Dadurch fallen abhängig von der Höhe des Gehalts weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an und Sie sorgen zusätzlich für Ihre Rente vor.

Geburtsbeihilfe

Der Mitarbeiter erhält bei der Geburt eines Kindes eine Geburtsbeihilfe von 358 Euro brutto je Kind.

Jubiläumszuwendung

Der Mitarbeiter erhält bei einer Jubiläumsdienstzeit von

  • 25 Jahren einmalig 613,55 Euro brutto
  • 40 Jahren einmalig 1.022,58 Euro brutto
  • 50 Jahren einmalig 1.227,10 Euro brutto.

Krankengeldzuschuss

Endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, erhält der Mitarbeiter seitens des Dienstgebers - im Rahmen des Krankengeldanspruches gegenüber der Krankenkasse -  einen ergänzenden Krankengeldzuschuss.

Urlaubsregelung

Erholungsurlaub

Gemäß Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Erholungsurlaubsanspruch mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Bei der ctm erwirbt der Mitarbeiter einen Erholungsurlaubsanspruch per anno von 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche.

Grundsätzlich ist der Erholungsurlaub bis spätestens Ende des Kalenderjahres zu nehmen. Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung (bis 31.3. des folgenden Kalenderjahres) erst bis 30.4. des Folgejahres angetreten werden.

Zusatzurlaub

Zudem haben Mitarbeiter Anspruch auf Zusatzurlaub aufgrund von Schicht- (max. 3 Tage) bzw. Wechselschichtarbeit (max. 6 Tage).

Sonderurlaub

Auf Antrag des Mitarbeiters kann der Dienstgeber Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge aus wichtigen persönlichen Gründen genehmigen.

Vermögenswirksame Leistungen

Der Mitarbeiter erhält monatlich eine vermögenswirksame Leistung im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes in Höhe von 6,65 Euro brutto bei Vollzeit; Auszubildende erhalten 13,29 Euro brutto.

Zuwendung im Todesfall

Im Todesfall  eines Mitarbeiters erhalten der überlebende Ehegatte oder die Nachkommen - unter bestimmten Voraussetzungen -  Sterbegeld. Dabei werden die Dienstbezüge für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats sowie für zwei weitere Monate gewährt.

Freiwillige Leistungen

Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD)

Im Rahmen der Fürsorge- und Vorsorgepflicht erhalten alle Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Betreuung durch den Betriebsarzt.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Ein Unternehmensziel ist die Gewährleistung der Gesundheit und des Wohlergehens unserer Mitarbeiter.

Für die Umsetzung des BGM gibt es einen BGM-Beauftragten in jeder Einrichtung. Unter Einbeziehung der Mitarbeiter wird mindestens eine Maßnahme (wie z. B. Ernährungskurs, Rückenschule, Entspannungskurse, etc.) im Jahr ausgewählt und angeboten.

BusinessBike

Das Unternehmen hat einen Rahmenvertrag mit der Firma BusinessBike. Das bedeutet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritas-Sozialverbunds und des Christlichen Gemeinschaftswerkes ein Fahrrad über die csv oder die cgw leasen können. Der Vertrag beinhaltet eine Bruttoumwandlung. Somit kann durch die Einsparung eines Teils der Sozialversicherungsbeiträge über die Laufzeit eine deutliche Ersparnis bei den Mitarbeitenden gegenüber dem direkten Barkauf entstehen.

Dienstfahrzeuge

Für Dienstwege stehen unseren Mitarbeitern in unseren Einrichtungen Dienstfahrzeuge zur Verfügung. Versicherungsschutz ist gegeben. Weiteres ist der trägereigenen Dienstreiseregelung zu entnehmen.

Einführungstag für neue Mitarbeitende

Zweimal im Jahr findet für unsere neuen Mitarbeitenden ein Einführungstag statt. In diesem Rahmen stellt der Träger seine Unternehmensstruktur mit den verschiedenen Fachbereichen vor. Zudem soll der Kontakt zwischen den Mitarbeitenden ermöglicht werden.

Gutscheine

Bei uns gibt es Gutscheine als Anerkennung für außerordentliches Engagement.

Mitarbeiterverpflegung

Mitarbeiter in unseren Einrichtungen können das Angebot der Mitarbeiterverpflegung entsprechend der Sachbezugswerte nutzen.

Rabatt bei der Kfz-Versicherung

Der Caritas-Sozialverbund ist ein als mildtätig und gemeinnützig anerkanntes Unternehmen.

Unsere Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, im Rahmen der Tarifgruppe B bei ihrer Kfz-Versicherung Vergünstigungen zu erhalten. 

Springer

Im Rahmen von verbindlicher Dienstplangestaltung für die Mitarbeiter im Unternehmen wird der Einsatz von Mitarbeitern als Springer in unseren Einrichtungen ermöglicht.

Verantwortungsübernahme

Wenn unsere Mitarbeiter besondere Verantwortung in unserem Unternehmen übernehmen, können sie für bestimmte zusätzliche Funktionen festgelegte Zulagen oder bezahlte Freistellung erhalten.

Zeitwertkonten

Unsere Mitarbeiter haben die Möglichkeit, Teile ihres Gehaltes im Rahmen eines Zeitwertkontos anzusparen. Das erzielte Guthaben kann etwa für

  • längere Freistellungsphasen (Elternzeit, Betreuung häuslicher Pflegefälle, Familienpflegezeit, Sabbatical, Qualifizierung),
  • eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit bei gleichem Gehalt oder
  • einen vorgezogenen oder gleitenden Übergang in den Ruhestand

genutzt werden.

 

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